Informationen für Versicherungen und Schadendienstleister


Das es keinen Sinn macht, aus einem ansonsten intakten Badezimmer eine Bade-/ Duschwanne oder einen teuren Waschtisch heraus zu reißen nur weil ein paar Kratzer, Risse oder Brandflecken im Acryl oder Abplatzungen am Emaille vorhanden sind,  ist Ihnen als Haftpflichtversicherer oder Schadendienstleister ohnehin längst klar. Eines dürfte für Sie aber trotzdem interessant sein:

Auch der Geschädigte/Anspruchsteller will dies oftmals nicht ! Aus unzähligen Gesprächen mit Geschädigten (oftmals Vermieter, etc.) wissen wir von glatt&glänzendŽ, dass diese eine Reparatur oder Renovierung  des beschädigten Sanitärobjektes nicht nur akzeptieren, sondern  - soweit diese durch einen Fachbetrieb ausgeführt wird - sogar ausdrücklich wünschen !

Vermieter, Wohnungsgesellschaften oder sonstige Geschädigte erheben oftmals gar nicht mehr den Anspruch auf den kompletten Austausch eines Sanitärobjektes wenn sie denn über  Reparaturmöglichkeiten, -methoden,  Haltbarkeit, Ablauf, usw. vorher umfassend informiert wurden.

Wir von glatt&glänzendŽ sind nicht nur handwerkliche Dienstleister für die Renovierung und Reparatur sanitärer Oberflächen - das können wir ohnehin am besten - sondern sehen uns auch  als Vermittler und Berater zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer.

Was können wir von glatt&glänzendŽ also für Sie als Haftpflichtversicher/Schadendienstleister im Falle eines Haftpflichtanspruchs gegen Sie bzw. Ihren Versicherungsnehmer tun?

Wir nehmen unmittelbar nach Ihrer Mitteilung an uns Kontakt mit dem Geschädigten bzw. Versicherungsnehmer auf.

Auf  Wunsch - oder falls zwingend notwendig - machen wir eine Schadenaufnahme am Schadenort und dokumentieren den Schaden mit Fotos. Dabei prüfen wir auch ob die Schadenursache plausibel bzw. nachvollziehbar ist.

Ebenso ermitteln wir den Anschaffungspreis - falls noch möglich - und das Alter des beschädigten Objektes.

Wir führen mit dem Geschädigten ein Beratungsgespräch über die Reparaturmöglichkeit, erläutern die weitere Vorgehensweise und informieren ihn über Wertminderung, Zeit- und Restwert, falls dieser die Reparatur verweigert.

Ist die Schadenaufnahme/-begutachtung abgeschlossen, erhalten Sie als Versicherer/Schadendienstleister von uns ein FESTPREIS-Angebot über die Reparatur bzw. Renovierung des beschädigten Sanitärobjektes.

Nachdem wir den Schaden beseitigt haben lassen wir und vom Geschädigten ein Abnahmeprotokoll unterschreiben, dass die Arbeit korrekt ausgeführt wurde. Ebenso - falls der Geschädigte einverstanden ist - lassen wir uns von diesem eine Abtretungserklärung unterschreiben, dass wir direkt mit Ihnen als Versicherung abrechnen können.

Oftmals ist es gar nicht zwingend notwendig bei einem Bagatell-Schaden wie einem Emailleschaden oder Acrylkratzer eine Begutachtung vor Ort zu machen. Soweit Sie über aussagekräftige Fotos und Unterlagen zum Schaden verfügen und uns diese zukommen lassen - Fotos am besten Online, Unterlagen gerne auch per Fax - sind wir durchaus in der Lage anhand dieser Unterlagen ein FESTPREIS-Angebot  zu machen.
Dies spart Zeit und Kosten !

Bei größeren bzw. umfangreicheren Schäden behalten wir und jedoch vor, dass wir uns am Schadenort selbst ein Bild machen. Dieses klären wir aber vorher mit Ihnen telefonisch ab.


Von der Reparaturtechnik her  können wir von glatt&glänzendŽ nahezu jeden Schaden an sanitären Oberflächen beseitigen. Sollte ein Geschädigter/Anspruchsteller der Reparatur bzw. Renovierung dennoch nicht zustimmen,  erhalten Sie von uns ein Kostenangebot über die fiktiven Reparaturkosten und Angaben über Anschaffung, Anschaffungspreis, Ist-Zustand des Objektes, usw. Auf dieser Basis können Sie dann weiter mit dem Geschädigten verhandeln bzw. eine Entschädigung unter Berücksichtigung unserer ermittelten Daten offerieren.

Zusammengefasst  haben Sie als Haftpflichtversicherer bei uns von glatt&glänzendŽ grundsätzlich also zwei Möglichkeiten:

1. Nach Beratung des Geschädigten durch uns und dessen Zustimmung erfolgt eine Reparatur des Schadens nach dem Festpreis-Angebot. Rechnungsstellung geht nach Abtretungserklärung und  Abnahmeprotokoll direkt an Sie zum Abschluss des Falles.

2. Im Falle einer grundsätzlichen Ablehnung  einer Reparatur/Renovierung durch den Geschädigten oder nach Ablehnung einer geldwerten Entschädigung in Höhe unseres Festpreis-Angebotes oder darüber hinaus(Ihre Kulanz) und einer daraus möglicherweise entstehenden, weiterführenden Streitigkeit erstellen wir Ihnen ein Gutachten nebst allen benötigten Angaben und Fotos. Anhand dieser Unterlagen können Sie entscheiden wie Sie dem Anspruchsteller dann entgegenkommen bzw. wie Sie ungerechtfertigte oder überzogene Ansprüche mindern oder abwehren können.

Durch unsere spezielle Reparatur- und Renovierungstechnik leisten wir von glatt&glänzendŽ einen Beitrag zur Kostenvermeidung bzw. Kostenminderung in der Haftpflichtversicherung.

Ein großer Vorteil für Sie….und für Ihre Kunden !